… so ist die Pressemitteilung betitelt, in der die Partnerschaft des deutschen Bundesarchivs mit Wikipedia bekannt gegeben wird.
Das Bundesarchiv stellt fast 100.000 digitalisierte Bilder unter einer freien Lizenz im Bildarchiv Wikimedia Commons der Allgemeinheit zur freien Verfügung. Mit der Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Lizenz wurde die Variante mit den größten Rechten gewählt wurde. Damit ist sogar die Bearbeitung der Bilder und eine kommerzielle Verwendung möglich.
>> direkter Link zu der Bilder-Kategorie
und ein Beispiel:

Ist dann sowas praktisch auch zulässig?
Jetzt hat er mir den Link gelöscht. Nachmal:
http://homepages-nw.uni-regensburg.de/~krl02854/LochNess.jpg
Yepp – so was ist auch zulässig
Dabei zu beachten: Namensnennung des Rechteinhabers und Weitergabe und gleichen Bedingungen